Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Das Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried Betriebsgesellschaft m.b.H.ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Oö. ADG), zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Websites mit der Domain bhsried.at.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website des Krankenhauses der Barmherzigen Schwestern Ried und des Vinzentinum - Schule für Gesundheits- und Krankenpflege ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Website des Krankenhauses der Barmherzigen Schwestern Ried und des Vinzentinum - Schule für Gesundheits- und Krankenpflegeenthält ältere Applikationen und Anwendungen, welche teilweise nicht beziehungsweise noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind.

Das Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried ist grundsätzlich bestrebt, die Informationen bestmöglich barrierefrei anzubieten. Neue Applikationen beziehungsweise Erweiterungen werden barrierefrei umgesetzt. Ältere Applikationen werden mittelfristig überarbeitet beziehungsweise abgelöst.

Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit dem Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Oö. ADG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102

  1. Nicht alle Seiten verfügen über valides HTML bzw. korrekte Rollen und Werte-Bezeichnungen (4.1.1 Parsing4.1.2 Name, Role, Value)
  2. Nicht alle Seiten haben eine optimale Überschriften-Struktur (1.3.1 Info and Relationships)
  3. Vollständige Tastatur-Bedienbarkeit nicht bei allen Elementen gegeben (2.1.1 Keyboard)
  4. Nicht alle Elemente verfügen über die erforderlichen Kontraste (1.4.3 Contrast Minimum1.4.11 Non-text Contrast)
  5. Manche Bilder und Links verfügen über keine Beschreibungen (1.1.1 Non-text Content)
  6. Fehlendes Text-Transkript bei Podcasts (1.2.1 Audio only & Video Only prerecorded)

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Erstellungsdatum: Diese Erklärung wurde am 24. April 2025 erstellt.

Vorlage für das StatementEUR-Lex

Grundlage des Statements:

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Websites mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Februar/März 2022. Getestet wurden die Startseiten und verschiedene einzelne Detailseiten der Websites.

Die Erklärung wurde zuletzt am 18. April 2025 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an office.ried@bhs.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website www.bhsried.at/www.vinzentinum-ried.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.

Die bhsried.at-Redaktion wird Ihre Meldung oder Beschwerde im Rahmen der geltend gemachten Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen der Website prüfen. Falls notwendig, werden die Mängel beseitigt. Das Ergebnis der Prüfung sowie die getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen werden Ihnen binnen 2 Monaten bekannt gegeben. Sollte der Inhalt der Website von der Verpflichtung zur barrierefreien Umsetzung ausgenommen sein, werden Sie ebenfalls binnen 2 Monaten darüber verständigt.

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten der bhsried.at-Redaktion können Sie sich mittels Beschwerde an die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen des Landes Oberösterreich wenden. Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen nimmt über diese Website Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Land Oberösterreich - Barrierefreies Internet

Diese Beschwerden werden von der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Oö. ADG), insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land oder einer dem Land zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Bei berechtigten Beschwerden hat die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen gegenüber der betroffenen Dienststelle des Landes Oö. beziehungsweise gegenüber den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Sind Sie von einer vermuteten Diskriminierung im Hinblick auf mangelnde Barrierefreiheit selbst betroffen, unterstützt Sie die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen durch Information und Beratung über Möglichkeiten der Rechtsverfolgung.